ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Allopex GmbH, Fuchsgasse 17, 8610 Uster, Schweiz (nachfolgend «Allopex GmbH»). Die Allopex GmbH bezweckt die Herstellung und den Handel von pharmazeutischen Produkten und weiterem medizinischem Zubehör sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Allopex GmbH vertreibt die Produkte online sowie in ausgewählten Geschäften. -
Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Allopex GmbH betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Allopex GmbH angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop der Allopex GmbH bestellt oder direkt kauft. -
Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MwSt) und allfälliger Steuern. Die Allopex GmbH behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Allopex GmbH und gemäß Preisliste der Allopex GmbH. -
Bezahlung
Die Allopex GmbH bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse, PostFinance (und TWINT) sowie nach spezieller Vereinbarung Zahlung auf Rechnung. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5 % (fünf Prozent). Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrags mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Allopex GmbH ist nicht zulässig. Der Allopex GmbH steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern. -
Altersgrenze
Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren dieser AGB, dass er die erforderliche Altersgrenze zum Bezug der von der Allopex GmbH angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfüllt (ab 18 Jahren). -
Pflichten der Allopex GmbH
6.1. Lieferung / Liefertermine
Die Lieferung erfolgt binnen fünf (5) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Allopex GmbH binnen fünf (5) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung wird als Erfüllungsort der Sitz der Allopex GmbH vereinbart. Die Allopex GmbH erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Allopex GmbH frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.
6.2. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Allopex GmbH ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Allopex GmbH.
6.3. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemäßen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
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Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Allopex GmbH erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Maß vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen an die Allopex GmbH. -
Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Allopex GmbH deren Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Allopex GmbH in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeitenden oder der Hilfsperson beschränkt. -
Umtausch
Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen. -
Gewährleistung
Wie im Hauptvertrag vereinbart, wird jegliche Gewährleistung der Allopex GmbH ausgeschlossen. Die Allopex GmbH gewährleistet, die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. -
Haftung
Die Allopex GmbH schließt jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Allopex GmbH und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Die Allopex GmbH haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Allopex GmbH umgehend zu melden. -
Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Allopex GmbH zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Allopex GmbH explizit genehmigt. -
Datenschutz
Die Allopex GmbH darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Allopex GmbH ergreift die Maßnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch die Allopex GmbH vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Allopex GmbH auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen des Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. -
Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Allopex GmbH jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreißig) Tage nach der Mitteilung durch die Allopex GmbH in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist, es sei denn, der Kunde hat einer neueren Version der AGB zugestimmt. -
Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor. -
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine Beilage dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken. -
Vertraulichkeit
Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrags bestehen. -
Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Allopex GmbH, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle bzw. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Allopex GmbH während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als dreißig (30) Tage, kann die Allopex GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Allopex GmbH hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen. -
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Allopex GmbH zuständig. Der Allopex GmbH steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (SR 0.221.211) wird explizit ausgeschlossen.